Am Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November fordert der Kinderschutzbund Landesverband Bayern, Kinderrechte endlich ausdrücklich in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. So würde Bayern zu den Bundesländern aufschließen, die Kinderrechte bereits auf höchster Ebene sichern – darunter Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Thüringen.
„Wir sprechen viel darüber, Kinder zu schützen und zu stärken – aber damit das in jeder Situation gilt, brauchen Kinderrechte eine klare rechtliche Basis“, sagt Susanna Kaiser, Vorsitzende Landesvorstand des Kinderschutzbundes Bayern. „Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Diese Rechte dürfen nicht von politischen Mehrheiten oder wechselnden Prioritäten abhängen. Eine Verfassungsverankerung stellt sicher, dass die Stimme von Kindern in Bayern verbindlich gehört wird.“ Warum die Verfassungsverankerung entscheidend ist:
Eine klare Verfassungsnorm führt dazu, dass:
- das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt wird,
- Schutz und Förderung verlässlicher organisiert werden,
- die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Schule, Jugendhilfe und Kommunen systematisch gestärkt wird, und staatliches Handeln nachhaltig und unabhängig von Regierungswechseln wird.
„In unserer täglichen Arbeit sehen wir deutlich, wie groß der Unterschied zwischen einer Empfehlung und einer rechtlichen Verpflichtung ist“, sagt Alexandra Schreiner-Hirsch, pädagogische Leitung des Kinderschutzbundes Bayern. „Ein Verfassungsanker gibt Orientierung und Bestand. Er schützt Kinderrechte auch dann, wenn sich gesellschaftlicheoder politische Rahmenbedingungen verändern.“
Blick über Bayern hinaus:
In den Ländern, in denen Kinderrechte bereits verfassungsrechtlich festgeschrieben sind, hat sich gezeigt:
Die Verankerung stärkt die Verbindlichkeit im staatlichen Handeln – in Bildung, Jugendhilfe, Beteiligungsverfahren und im Kinderschutz. Sie schafft klare Leitplanken und dauerhafte Strukturen, die Kinder und Familien unterstützen.
Geschäftsstelle
Forderung an den Bayerischen Landtag:
Der Kinderschutzbund Bayern fordert die Einleitung eines Verfassungsänderungsverfahrens mit folgenden Kernelementen:- Vorrang des Kindeswohls, Recht auf Schutz und Förderung, Recht auf altersgerechte Beteiligung, Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Abschließender Appell:
„Niemand verliert, wenn Kinderrechte gestärkt werden – aber Kinder verlieren, wenn wir es nicht tun“, so Susanna Kaiser.





