Begleiteter Umgang

Regelmäßige Treffen der Kinder mit beiden Elternteilen.

Im Auftrag der Jugendämter der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt bieten wir den „Begleiteten Umgang“ an.

Beim „Begleiteten Umgang“ sollen Kinder die Möglichkeit erhalten, Kontakt zu dem Elternteil aufzubauen, bei dem sie nicht leben. Nach der Trennung der Eltern fällt es manchmal schwer, normale Kontakte zwischen Eltern und Kindern herzustellen und das, obwohl der Kontakt des Kindes zu beiden Eltern sehr wichtig ist für das Kind. Wir bieten das Angebot in den Räumen des Kinderschutzbundes Erlangen an.

Wichtig für ein erfolgreiches und transparentes Verfahren sind folgende Punkte:

  • Der Begleitete Umgang findet immer in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt statt
  • Ziel des Begleiteten Umgangs ist immer, dass die Eltern in die Lage versetzt werden, eine eigene, einvernehmliche Besuchsregelung zu finden
  • Die Treffen sind immer an den Bedürfnissen des Kindes/ der Kinder orientiert und finden nicht gegen den Willen des Kindes statt
  • Das Angebot ist kostenlos
  • Unsere Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht.

In der Regel ist der Ablauf wie folgt:

  • Die sozialpädagogische Fachkraft führt getrennte Gespräche mit beiden Elternteilen
  • Das Kind/ die Kinder lernt/lernen die ehrenamtliche Betreuungsperson kennen, die bei den Treffen anwesend sein wird
  • Die Zahl der Treffen, die dann vereinbart werden, ist in der Regel auf acht begrenzt
  • Bei Bedarf oder nach Beendigung der Umgangstreffen finden weiterführende oder abschließende Gespräche mit der Fachkraft statt

Hier haben wir häufige Fragen und die Antworten darauf für Sie zusammengestellt:

Warum brauchen Kinder den Umgang mit beiden Eltern?

Kinder, deren Eltern sich trennen, fühlen sich häufig minderwertig, unsicher und ängstlich. Es hat sich aber gezeigt, dass diese Kinder mehr Selbstbewusstsein und Sicherheit entwickeln können, wenn ihnen die Chance gegeben wird, sich ein realistisches Bild von beiden Elternteilen zu machen. Dazu ist es nötig, auch den Elternteil regelmäßig zu treffen, bei dem sie nicht leben.

Welche Schwierigkeiten haben geschiedene Eltern, den Umgang ihrer Kinder mit dem früheren Partner zu organisieren?

Die Gründe können sehr vielfältig sein. Beispielsweise sind manche Eltern so zerstritten, dass sie es nicht schaffen, sich mit ihrem früheren Partner auf eine für beide Seiten annehmbare Besuchsregelung zu einigen. Gegebenenfalls ordnet das Gericht Begleiteten Umgang an oder das Jugendamt empfiehlt den Begleiteten Umgang. Das bedeutet, dass eine neutrale Betreuungsperson dabei sein muss.

Welche Hilfestellung gibt es durch den Kinderschutzbund Erlangen?

Der Kinderschutzbund hat eine Einrichtung geschaffen, in der sich Kinder mit dem getrennt lebenden Vater oder der Mutter tagsüber treffen können – in Gegenwart einer Betreuerin oder eines Betreuers. Treffpunkt sind die Räume des Kinderschutzbundes in der Strümpellstraße 10 in Erlangen. Diese Regelung nennt sich „Begleiteter Umgang“.

Was sind Ziele und Grenzen des „Begleiteten Umgangs“?

Ziel ist es, die Eltern zu einer selbständigen Umgangsregelung und -gestaltung zu befähigen. Das Verfahren wird für beide Elternteile transparent gestaltet und die Haltung gegenüber den Eltern ist unparteiisch. Es werden ausschließlich geschulte, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer eingesetzt. Die Grenzen liegen dort, wo es um das Wohl des Kindes geht. Dieses steht immer an erster Stelle.

Wie wird der „Begleitete Umgang“ organisiert?

Zunächst bittet die pädagogische Fachkraft des Kinderschutzbundes die Elternteile jeweils einzeln zu einem Gespräch, um die Familienverhältnisse kennen zu lernen. Als nächstes spricht die Fachkraft mit dem Kind, um seine Sichtweise zu erfahren und ihm zu erklären, wie die Besuche ablaufen sollen. Eltern und Kind können dann die ehrenamtliche Betreuungsperson kennen lernen, die später bei den Besuchen anwesend sein wird. Dann können die Besuche beginnen.

Welche Verpflichtungen habe ich als Elternteil, wenn ich die Hilfe annehme?

  • Getroffene Abmachungen sind von beiden Seiten einzuhalten.
  • Umgangsberechtigte mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen müssen nachweisen, dass sie in Behandlung sind.
  • Eltern fragen ihre Kinder nicht über den anderen Elternteil aus und machen ihn nicht schlecht.
  • Eltern setzen ihr Kind nicht unter Druck, weder durch Tränen oder Drohungen noch durch Versprechungen oder Geschenke.

Was muss ich tun, wenn ich einmal einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann?

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Termin abgesagt werden, und dann möglichst frühzeitig.

Was geschieht, wenn mich mein Kind nicht sehen möchte?

Wenn das Kind den Umgang nicht will, wird es nicht dazu gezwungen. Die Betreuerin oder der Betreuer bittet den Elternteil, in einen anderen Raum zu gehen.

Darf ich andere Familienmitglieder, z.B. Großeltern, zum Besuch mitbringen?

Darüber entscheidet der Familienrichter oder die Fachkraft nach vorheriger Absprache.

Wann darf der Kinderschutzbund den Besuch sofort beenden?

Alkohol, Drogen, Gewaltanwendung oder Drohungen gegen Kind, Betreuerin oder Betreuer führen zum sofortigen Ende des Besuches. Vor einem nächsten Besuch ist dann ein Gespräch mit der Fachkraft des Kinderschutzbundes erforderlich. Beim Besuchskontakt trägt die Betreuungsperson die Verantwortung zur Einschätzung der Situation und hat die Entscheidungskompetenz.

Wie oft kann ich das Angebot in Anspruch nehmen?

Zunächst bis zu acht Mal. Danach wird über das weitere Vorgehen beraten.

Was kostet mich diese Hilfe?

Sie ist kostenfrei.

Weitere Fragen?

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an

Sollten Sie Interesse am „Begleiteten Umgang“ haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt oder direkt an uns.