Nun hat die Bundesregierung das Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche verabschiedet – 2 Milliarden Euro für Nachhilfe und Sozialmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, die durch Corona große Lernrückstände aufgebaut haben. Zudem wurde der Gesetzentwurf von Familienministerin Giffey im Kabinett beschlossen, der Grundschulkindern einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung einräumt.
Als Kinderschutzbund begrüßen wir, dass ein Aufholpaket auf den Weg gebracht wurde. Es zeigt, dass die Regierung anerkennt, dass für die Kinder nach dem Lockdown die Pandemie noch nicht vorbei ist. 2 Milliarden vom Bund sind ein guter Anfang, aber reichen noch nicht, um alle Defizite aufzufangen. Außerdem kommen die Maßnahmen leider sehr spät. Wahrscheinlich sogar zu spät, um bereits im Sommer Programme zu haben, die die Pandemiefolgen für die Kinder abfedern. Hier sind die Länder und Kommunen jetzt gefragt, nachzulegen. Die Unterstützungsstrukturen, die es bereits vor Ort gibt – Sportvereine, Einrichtungen mit Fokus auf Kinder- und Jugendarbeit, Beratungsstellen usw. – müssen vor Ort gestärkt und unterstützt werden. Die Anstrengungen müssen langfristig angelegt sein.
Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche nicht auf ihre Rolle als Schülerinnen und Schüler beschränkt werden. Der Schulstoff ist nicht das Einzige, was verpasst wurde. Vor allem die Kontakte zu Gleichaltrigen haben gefehlt. Ein unbeschwertes Zusammensein mit anderen Kindern und Jugendlichen soll jetzt wieder ermöglicht werden. Die junge Generation braucht Angebote, die ihr auch Freiräume und Zeit für Zwischenmenschliches gibt, ohne Leistungsdruck im Hintergrund.
Auch Schulabgängerinnen und -abgänger müssen besonders in den Blick genommen werden. Hier fehlt noch die Perspektive. Die Ausbildungsprämie ist zu wenig! Die Politik ist dringend gefragt, außerbetriebliche Angebote zu schaffen.
Dass benachteiligte Kinder unterstützt werden, halten wir für richtig. Allerdings muss die Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket extra beantragt werden. Hier bremst die Bürokratie unnötig. Eine Kindergrundsicherung würde diese Probleme verhindern.
Anspruch auf Ganztagsbetreuung
Es ist überfällig, dass sich hier etwas bewegt. Eine gute Ganztagsbetreuung unterstützt nicht nur Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – sie kann vor allem Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen. Kinder können neue Anregungen und Förderungen erhalten, die sie nicht immer zuhause bekommen. Wichtig ist, dass die Ganztagesbetreuung qualitativ hochwertig ist! Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung muss Kindern und ihren Bedürfnissen gerecht werden und nicht bloß ein Anspruch auf „Verwahrung“ sein, der sich hauptsächlich an den Bedürfnissen der Arbeitgeber*innen der Eltern orientiert. Der Gesetzentwurf setzt leider keinerlei qualitative Rahmungen. Wenn dieser Anspruch so umgesetzt werden sollte, liegt es an den Ländern ihn qualitativ auszugestalten. Das bedeutet, dass die Qualität stark variieren würde. Kinder brauchen durchgehend hohe Qualität – dass diese gewährleistet wird, fordern wir als Kinderschutzbund.