Hochbegabung

Kinder mit besonderen Fähigkeiten.

„Hochbegabung“ wird nicht einheitlich verstanden, insofern ist eine eindeutige Einordnung nicht einfach.

Die Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.V. (DGhK) definiert Hochbegabung so:

Hochbegabte Kinder zeichnen sich durch sehr früh entwickelte, weit überdurchschnittliche Fähigkeiten und Interessen aus, durch die sie Gleichaltrigen oft beträchtlich voraus sind. Dies kann den logisch-mathematischen, den sprachlichen, den musikalischen, den bildnerisch-künstlerischen, den sportlichen oder den sozialen Bereich – manchmal auch mehrere dieser Bereiche gleichzeitig – betreffen.

2 bis 3 % aller Kinder sind weit überdurchschnittlich intellektuell befähigt und gelten somit als hochbegabt. Eine Normalverteilung der Intelligenz vorausgesetzt, entspricht dies einem Intelligenzquotienten von 130 oder mehr. Hochbegabte Kinder können in der Schule und im sozialen Umgang Probleme entwickeln, wenn ihre intellektuellen Bedürfnisse lange Zeit nicht wahrgenommen oder akzeptiert wurden und die Kinder deshalb ihre Fähigkeiten nicht entfalten konnten. Dürfen sie hingegen soviel fragen, lesen, lernen, experimentieren, wie es ihren Bedürfnissen entspricht, haben sie in aller Regel nicht mehr oder weniger Probleme als andere Kinder auch.

Hochbegabte Kinder fallen auf. Besonders begabte Kinder sind in manchem anders als ihre Altersgenossen. Das kann – muss aber nicht – zu Schwierigkeiten führen. Manchmal ist allerdings leider erst das Auftreten von Auffälligkeiten der Ausgangspunkt für das Erkennen einer Hochbegabung.

Der Kinderschutzbund Erlangen bietet Eltern von hochbegabten Kindern eine erste Beratung an – aus der Praxis der eigenen Erfahrungen von Eltern im Kinderschutzbund Erlangen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.